Ukrainern wurden die einfachsten Möglichkeiten genannt, die polnische Staatsbürgerschaft zu erwerben.


Ukrainern wurde erklärt, wie lange sie in Polen leben müssen, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Viele Ukrainer, die in Polen leben – sowohl die, die während der Invasion kamen, als auch Flüchtlinge – interessieren sich für die Möglichkeit, die polnische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Es ist durchaus möglich, einen polnischen Reisepass zu bekommen.
Wie bei jedem offiziellen Verfahren gibt es jedoch auch bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft bestimmte Besonderheiten. Es ist wichtig zu verstehen, wer das Recht auf die polnische Staatsbürgerschaft hat und wie lange man mindestens im Land leben muss, um sie zu erhalten.
Insbesondere kann die polnische Staatsbürgerschaft auf mehreren Wegen erworben werden:
- durch Geburt;
- Gewährung der polnischen Staatsbürgerschaft durch den Präsidenten von Polen;
- anerkannt werden als Staatsbürger Polens;
- Wiederherstellung der polnischen Staatsbürgerschaft für Personen, die diese zuvor besessen haben.
In Polen können Kinder bei der Geburt die Staatsbürgerschaft erlangen, wenn ein Elternteil Staatsbürger Polens ist und der andere dem zustimmt.
Voraussetzungen für die Anerkennung als Staatsbürger Polens
Nun zur administrativen Anerkennung der Staatsbürgerschaft, dies ist der häufigste Weg, um einen polnischen Reisepass zu erhalten. Antragsteller müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Rechtmäßig seit 3 Jahren ununterbrochen in Polen leben – eine offizielle Aufenthaltsgenehmigung haben: eine Aufenthaltserlaubnis, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis oder das Recht auf einen unbefristeten Aufenthalt gemäß den EU-Vorschriften. Ein stabiles Einkommen in Polen nachweisen. Ein legales Wohnrecht haben.
- Ununterbrochen seit 2 Jahren mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger oder dem Recht auf eine unbefristete Niederlassung gemäß den offiziellen Vorschriften in Polen leben.
- Mindestens 3 Jahre mit einem Staatsbürger Polens verheiratet sein oder kein Staatsbürger haben.
- Ununterbrochen und rechtmäßig seit 2 Jahren in Polen leben auf Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis, die als Flüchtling erlangt wurde.
- 1 Jahr ununterbrochen und rechtmäßig im Land wohnen auf Grundlage legaler Voraussetzungen, die mit polnischer Herkunft oder einem Pole-Status verbunden sind.
Früher wurde berichtet, dass ukrainischen Fahrern in Polen der Führerschein wegen 'Zeitspielens' entzogen werden könnte.
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