Neue Regeln für die Beschäftigung von Ausländern in Polen: Was ukrainische Bürger ab 2025 erwarten können.


Polen bereitet sich auf Änderungen im Arbeitsgesetz für Ausländer vor
Das polnische Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales beendet die Ausarbeitung eines neuen Gesetzesentwurfs, der erhebliche Änderungen in den Regeln für die Beschäftigung von Ausländern vorsieht. Nach Angaben des polnischen Informationskanals könnte das Dokument, das derzeit öffentlich diskutiert wird, am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die Hauptneuerung wird der obligatorische Abschluss eines Arbeitsvertrags mit ausländischen Arbeitnehmern sein, die eine Arbeitserlaubnis erhalten. Saisonarbeitern werden Vermittlungsverträge zur Verfügung stehen. Über 125.000 Arbeitgeber und mehr als eine Million ausländische Arbeitnehmer werden von diesen Änderungen betroffen sein, darunter Arbeitnehmer aus der Ukraine, Weißrussland, Moldawien, Georgien und Armenien, die auf Grundlage einer Arbeitsauftragsdeklaration tätig sind.
Die Registrierung der Arbeitsauftragsdeklaration für den Ausländer wird nur möglich sein, wenn ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Dies ist in den Artikeln 28 und 59 des Entwurfs festgelegt, die die Bedingungen für die Erteilung von Genehmigungen für Ausländer definieren.
Die Hauptziele dieser Neuerungen sind die Stärkung des Schutzes der Rechte ausländischer Arbeitnehmer, die Regulierung des Arbeitsmarktes und die Vereinfachung des Einstellungsverfahrens sowohl für saisonale als auch für langfristige Beschäftigungen.
Der nächste Schritt bei der Prüfung des Gesetzesentwurfs wird die Diskussion in der Ständigen Kommission des Ministerrates sein, woraufhin das Dokument zur Überprüfung an die Regierung übergeben wird.
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